NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Weltraum von NIS2 betroffen?
Der Weltraumsektor gehört zu Anhang I der NIS2-Richtlinie. Betreiber von Bodeninfrastruktur, die weltraumgestützte Dienste unterstützt, gelten ab den Größenschwellen als wesentliche oder wichtige Einrichtungen.
Wann gilt NIS2 für Weltraum?
Als Sektor mit hoher Kritikalität (Anhang I) gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz als wesentliche Einrichtung. Mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro) gelten als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Betreiber von Bodenstationen
- Satellitendienste-Anbieter
- Betreiber unterstützender Bodeninfrastruktur
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Ist der Weltraumsektor von NIS2 betroffen?
Ja, Weltraum ist ein Anhang-I-Sektor. Erfasst sind vor allem Betreiber unterstützender Bodeninfrastruktur ab den Größenschwellen.
Wer ist hier typischerweise gemeint?
Vor allem Betreiber von Bodenstationen und Diensten, die weltraumgestützte Anwendungen ermöglichen, nicht die Raumfahrzeuge selbst.
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