NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Bankwesen von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang I (Sektor mit hoher Kritikalität)

Kreditinstitute gehören zu Anhang I der NIS2-Richtlinie. Für sie greifen zugleich die spezielleren Vorgaben der DORA-Verordnung, die als Lex specialis für den Finanzsektor weitgehend an die Stelle der NIS2-Anforderungen tritt.

Wann gilt NIS2 für Bankwesen?

Als Sektor mit hoher Kritikalität (Anhang I) gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz als wesentliche Einrichtung. Mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro) gelten als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Banken und Kreditinstitute
  • Sparkassen und Genossenschaftsbanken
  • Zahlungsdienstleister

Besondere Risiken der Branche

Hohe Angriffsattraktivität durch direkten Finanzbezug
Strenge Verfügbarkeits- und Meldeanforderungen
Parallele Pflichten aus DORA und Aufsichtsrecht

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Gilt für Banken NIS2 oder DORA?

Für den Finanzsektor ist DORA als spezielleres Recht maßgeblich und verdrängt weitgehend die NIS2-Anforderungen. Die Schutzziele sind aber sehr ähnlich.

Was bedeutet das praktisch?

Banken orientieren sich primär an DORA, profitieren aber von denselben ISMS-Strukturen wie unter NIS2 und ISO 27001.

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