NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Lebensmittel von NIS2 betroffen?
Die Lebensmittelbranche (Produktion, Verarbeitung und Vertrieb) gehört zu Anhang II der NIS2-Richtlinie. Unternehmen gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.
Wann gilt NIS2 für Lebensmittel?
Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Lebensmittelproduzenten und -verarbeiter
- Großhandel und Vertrieb
- Hersteller von Getränken und Convenience-Produkten
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Ist die Lebensmittelindustrie von NIS2 betroffen?
Ja, Lebensmittel gehören zu Anhang II. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Unternehmen als wichtige Einrichtung.
Gilt das auch für den Großhandel?
Ja, auch Vertrieb und Großhandel mit Lebensmitteln fallen unter den Sektor, sofern die Größenschwellen erreicht werden.
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