NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Lebensmittel von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang II (sonstiger kritischer Sektor)

Die Lebensmittelbranche (Produktion, Verarbeitung und Vertrieb) gehört zu Anhang II der NIS2-Richtlinie. Unternehmen gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.

Wann gilt NIS2 für Lebensmittel?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Lebensmittelproduzenten und -verarbeiter
  • Großhandel und Vertrieb
  • Hersteller von Getränken und Convenience-Produkten

Besondere Risiken der Branche

Abhängigkeit von Produktions- und Logistik-IT
Rückverfolgbarkeit und Verfügbarkeit der Lieferkette
Steuerungstechnik in der Verarbeitung

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist die Lebensmittelindustrie von NIS2 betroffen?

Ja, Lebensmittel gehören zu Anhang II. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Unternehmen als wichtige Einrichtung.

Gilt das auch für den Großhandel?

Ja, auch Vertrieb und Großhandel mit Lebensmitteln fallen unter den Sektor, sofern die Größenschwellen erreicht werden.

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