NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Abfallbewirtschaftung von NIS2 betroffen?
Die Abfallbewirtschaftung gehört zu Anlage 2 zu § 28 BSIG. Entsorgungs- und Recyclingunternehmen gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.
Wann gilt NIS2 für Abfallbewirtschaftung?
Als sonstiger kritischer Sektor (Anlage 2 BSIG) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Entsorgungsunternehmen
- Recyclingbetriebe
- Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Fällt Abfallwirtschaft unter NIS2?
Ja, Abfallbewirtschaftung gehört zu Anlage 2 zum BSIG. Ab mittlerer Unternehmensgröße gelten Betriebe als wichtige Einrichtung.
Ab welcher Größe bin ich betroffen?
In der Regel ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz.
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