NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Abfallbewirtschaftung von NIS2 betroffen?

NIS2Anlage 2 zum BSIG (sonstiger kritischer Sektor)

Die Abfallbewirtschaftung gehört zu Anlage 2 zu § 28 BSIG. Entsorgungs- und Recyclingunternehmen gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.

Wann gilt NIS2 für Abfallbewirtschaftung?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anlage 2 BSIG) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Entsorgungsunternehmen
  • Recyclingbetriebe
  • Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen

Besondere Risiken der Branche

Steuerungstechnik von Anlagen als Angriffsfläche
Umweltauswirkungen bei Betriebsstörungen
Begrenzte IT-Sicherheitsreife in der Branche

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Fällt Abfallwirtschaft unter NIS2?

Ja, Abfallbewirtschaftung gehört zu Anlage 2 zum BSIG. Ab mittlerer Unternehmensgröße gelten Betriebe als wichtige Einrichtung.

Ab welcher Größe bin ich betroffen?

In der Regel ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz.

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