NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Abfallbewirtschaftung von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang II (sonstiger kritischer Sektor)

Die Abfallbewirtschaftung gehört zu Anhang II der NIS2-Richtlinie. Entsorgungs- und Recyclingunternehmen gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.

Wann gilt NIS2 für Abfallbewirtschaftung?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Entsorgungsunternehmen
  • Recyclingbetriebe
  • Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen

Besondere Risiken der Branche

Steuerungstechnik von Anlagen als Angriffsfläche
Umweltauswirkungen bei Betriebsstörungen
Begrenzte IT-Sicherheitsreife in der Branche

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Fällt Abfallwirtschaft unter NIS2?

Ja, Abfallbewirtschaftung gehört zu Anhang II. Ab mittlerer Unternehmensgröße gelten Betriebe als wichtige Einrichtung.

Ab welcher Größe bin ich betroffen?

In der Regel ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz.

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