NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Chemie von NIS2 betroffen?

NIS2Anlage 2 zum BSIG (sonstiger kritischer Sektor)

Die Chemiebranche (Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen) gehört zu Anlage 2 zu § 28 BSIG. Unternehmen gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.

Wann gilt NIS2 für Chemie?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anlage 2 BSIG) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Chemieproduzenten
  • Hersteller von Spezial- und Feinchemikalien
  • Großhändler chemischer Stoffe

Besondere Risiken der Branche

Prozessleittechnik und Anlagensteuerung (OT)
Sicherheitsrelevante Produktionsprozesse
Schutz von Betriebs- und Verfahrensgeheimnissen

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Chemieunternehmen von NIS2 betroffen?

Chemie gehört zu Anlage 2 zum BSIG. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Sie als wichtige Einrichtung.

Muss ich auch die Produktions-IT absichern?

Ja. Gerade die Trennung und Absicherung der Prozessleittechnik (OT) vom Büro-Netz ist ein zentraler Punkt.

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