NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Chemie von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang II (sonstiger kritischer Sektor)

Die Chemiebranche (Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen) gehört zu Anhang II der NIS2-Richtlinie. Unternehmen gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.

Wann gilt NIS2 für Chemie?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Chemieproduzenten
  • Hersteller von Spezial- und Feinchemikalien
  • Großhändler chemischer Stoffe

Besondere Risiken der Branche

Prozessleittechnik und Anlagensteuerung (OT)
Sicherheitsrelevante Produktionsprozesse
Schutz von Betriebs- und Verfahrensgeheimnissen

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Chemieunternehmen von NIS2 betroffen?

Chemie gehört zu Anhang II. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Sie als wichtige Einrichtung.

Muss ich auch die Produktions-IT absichern?

Ja. Gerade die Trennung und Absicherung der Prozessleittechnik (OT) vom Büro-Netz ist ein zentraler Punkt.

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