Kostenloser Check · NIS2 2026

NIS2 Check 2026 - Sind Sie betroffen?

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Nach BSIG-KriterienHosting in Deutschland und der EUSofort-Ergebnis

Was ist NIS2?

NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die im Oktober 2022 in Kraft trat. In Deutschland ist sie über das NIS2UmsuCG umgesetzt, das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist und das BSIG entsprechend geändert hat. Der Kreis der betroffenen Unternehmen erweitert sich erheblich - von bisher ca. 2.000 auf über 30.000 Unternehmen in Deutschland.

Ziel ist ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU. Betroffene Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, Sicherheitsvorfälle melden und ihre Lieferkette sichern. Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen nach § 38 Abs. 1 BSIG umsetzen und ihre Umsetzung überwachen und nach § 38 Abs. 3 BSIG regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Verletzt sie diese Pflichten schuldhaft, haftet sie der Einrichtung gegenüber für den entstandenen Schaden (§ 38 Abs. 2 BSIG).

Mit unserem kostenlosen NIS2-Check prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist - und erhalten direkt einen Überblick über die für Sie relevanten Pflichten.

Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 gilt für Unternehmen in 18 kritischen Sektoren ab einer bestimmten Größe.

Besonders wichtige Einrichtungen
Proaktive Aufsicht · Höherer Bußgeldrahmen
Mindestens 250 Beschäftigte ODER
über 50 Mio. EUR Jahresumsatz UND
über 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
Beispiele: Energie, Transport, Gesundheit, Trinkwasser, Digitale Infrastruktur
Wichtige Einrichtungen
Nachgelagerte Aufsicht · Geringerer Bußgeldrahmen
Mindestens 50 Beschäftigte ODER
über 10 Mio. EUR Jahresumsatz UND
über 10 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
Beispiele: IT-Dienstleister, Post & Kurier, Chemie, Lebensmittel, Maschinenbau

Wichtig für IT-Dienstleister: MSPs, Cloud-Anbieter und IT-Systemhäuser fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie die Größenschwellen erreichen. Lieferkettensicherheit ist explizit Teil der NIS2-Anforderungen.

NIS2-Pflichten im Überblick

Risikoanalyse & Sicherheitskonzept
Dokumentierte Bewertung aller IT-Risiken und ein genehmigtes Informationssicherheitskonzept.
Vorfallsmeldung
Frühe Erstmeldung innerhalb 24h, Meldung innerhalb 72h an das BSI, Abschlussmeldung nach einem Monat (§ 32 BSIG). Empfänger, Auswirkungen und Maßnahmen dokumentieren.
Business Continuity Management
Notfallpläne, Backup-Strategien und Wiederanlaufprozeduren für kritische Systeme.
Lieferkettensicherheit
Prüfung und Steuerung der IT-Sicherheit bei Lieferanten und Dienstleistern (AVV, Sicherheitsanforderungen).
Zugangs- & Identitätsmanagement
Multi-Faktor-Authentifizierung, Privileged Access Management, sichere Authentifizierungsverfahren.
Kryptographie & Verschlüsselung
Konzepte und Verfahren für Kryptografie und Verschlüsselung.
Schulungen
Regelmäßige Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeitende und Geschäftsführung.
Pflichten der Geschäftsleitung
Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG) und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (Abs. 3). Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet sie der Einrichtung gegenüber (Abs. 2).

NIS2-Bußgelder und Konsequenzen

Besonders wichtige Einrichtungen
bis 10 Mio. EUR
oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungen
bis 7 Mio. EUR
oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes

Zusätzlich drohen: Betriebsunterbrechungen durch Behördenauflagen, die Haftung der Geschäftsleitung gegenüber der Einrichtung bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus § 38 BSIG, Reputationsschäden sowie Verlust von Aufträgen aus der öffentlichen Hand.

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Häufige Fragen zum NIS2-Check

Was kostet der NIS2-Check?
Der NIS2-Check ist komplett kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. In ca. 2 Minuten erhalten Sie eine Einschätzung zur NIS2-Betroffenheit Ihres Unternehmens sowie einen personalisierten Maßnahmenplan.
Ab wann gilt NIS2 in Deutschland?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde im Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Seitdem sind die Pflichten und die Bußgeldvorschriften des BSIG unmittelbar anwendbar, es gibt keine allgemeine Übergangsfrist für die Sicherheitspflichten. Die Registrierungsfrist beim BSI ist am 6. März 2026 abgelaufen.
Wer ist von NIS2 betroffen?
Das BSIG unterscheidet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren (u.a. Energie, Transport, Gesundheit, IT, digitale Infrastruktur). Besonders wichtige Einrichtungen haben mindestens 250 Beschäftigte ODER mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz UND mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Wichtige Einrichtungen haben mindestens 50 Beschäftigte ODER mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz UND mehr als 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Für einzelne Einrichtungsarten, etwa qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter oder Betreiber kritischer Anlagen, gelten die Pflichten unabhängig von der Größe.
Was sind die wichtigsten NIS2-Pflichten?
NIS2 verpflichtet zu: Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten, Vorfallsmeldungen an das BSI innerhalb von 24h (frühe Erstmeldung) und 72h (Meldung) nach § 32 BSIG, Business Continuity Management, Lieferkettenmanagement sowie Schulungen der Geschäftsführung. Nach § 38 Abs. 1 BSIG muss die Geschäftsleitung die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen, nach § 38 Abs. 3 BSIG regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Wie hoch sind die NIS2-Bußgelder?
Bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (besonders wichtige Einrichtungen) bzw. 7 Millionen Euro oder 1,4% des Umsatzes (wichtige Einrichtungen). Das Bußgeld trifft die Einrichtung. Davon zu trennen ist die Pflicht der Geschäftsleitung nach § 38 Abs. 1 BSIG, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen: Verletzt sie diese Pflicht schuldhaft, haftet sie nach § 38 Abs. 2 BSIG der Einrichtung gegenüber für den entstandenen Schaden.
Was ist der Unterschied zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen?
Besonders wichtige Einrichtungen (mindestens 250 Beschäftigte ODER mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz UND mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) unterliegen der proaktiven Aufsicht des BSI und dem höheren Bußgeldrahmen. Wichtige Einrichtungen (mindestens 50 Beschäftigte ODER mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz UND mehr als 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) unterliegen nachgelagerter Aufsicht, das BSI wird also anlassbezogen tätig.
Muss ich mich beim BSI registrieren?
Ja. Betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Die BSI-Registrierung ist eine Grundpflicht unter NIS2.
Was passiert wenn ich NIS2 ignoriere?
Neben erheblichen Bußgeldern drohen Aufsichtsmaßnahmen des BSI, Betriebsunterbrechungen durch Behördenauflagen, die Haftung der Geschäftsleitung gegenüber der Einrichtung bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus § 38 BSIG und der Verlust von Aufträgen von Großkunden oder der öffentlichen Hand.
Wie lange dauert die NIS2-Umsetzung?
Ohne IT-Sicherheitskonzept 6-18 Monate. Mit CompliantDesk strukturieren Sie die Umsetzung: automatische Gap-Analyse, Maßnahmenplan, Richtlinien-Generator und Nachweis-Verwaltung.
Gilt NIS2 auch für IT-Dienstleister?
MSPs, IT-Systemhäuser und Cloud-Anbieter gehören zu den erfassten Sektoren und fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie die Größenschwellen erreichen. Unabhängig davon werden sie über die Lieferkettensicherheit ihrer Kunden gefordert, die explizit Teil der NIS2-Anforderungen ist.

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