NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Energie von NIS2 betroffen?
Die Energiewirtschaft zählt zu den am stärksten regulierten NIS2-Sektoren. Strom-, Gas-, Fernwärme-, Erdöl- und Wasserstoffversorger gehören zu Anhang I und gelten daher als wesentliche oder wichtige Einrichtungen, sobald sie die Größenschwellen erreichen.
Wann gilt NIS2 für Energie?
Als Sektor mit hoher Kritikalität (Anhang I) gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz als wesentliche Einrichtung. Mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro) gelten als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Stromnetzbetreiber und Stadtwerke
- Gas- und Fernwärmeversorger
- Betreiber von Erdöl- und Wasserstoffinfrastruktur
- Strom- und Gashändler
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Sind Stadtwerke von NIS2 betroffen?
In der Regel ja. Energieversorgung ist ein Anhang-I-Sektor mit hoher Kritikalität; ab den Größenschwellen gelten Stadtwerke als wesentliche oder wichtige Einrichtung.
Wie verhält sich NIS2 zu KRITIS?
NIS2 erweitert den Kreis der betroffenen Energieunternehmen deutlich über die bisherigen KRITIS-Schwellen hinaus. Bestehende KRITIS-Pflichten bleiben relevant.
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