NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Forschung von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang II (sonstiger kritischer Sektor)

Forschungseinrichtungen gehören zu Anhang II der NIS2-Richtlinie. Erfasst sind insbesondere Einrichtungen, deren Tätigkeit eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat; sie gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.

Wann gilt NIS2 für Forschung?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Forschungsintensive Institute
  • Einrichtungen mit wirtschaftlich verwertbarer Forschung

Besondere Risiken der Branche

Spionage und Diebstahl geistigen Eigentums
Offene, kooperative IT-Umgebungen
Internationale Vernetzung und Datenflüsse

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist meine Forschungseinrichtung von NIS2 betroffen?

Forschung gehört zu Anhang II, wobei die nationale Umsetzung den Kreis näher bestimmt. Ab den Größenschwellen gelten erfasste Einrichtungen als wichtige Einrichtung.

Warum ist Forschung besonders gefährdet?

Wegen wertvollen geistigen Eigentums und oft offener, kooperativer IT-Strukturen ist Forschung ein bevorzugtes Ziel für Spionage.

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