NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Abwasserentsorgung von NIS2 betroffen?
Die Abwasserentsorgung gehört zu Anhang I der NIS2-Richtlinie. Betreiber von Kanalisation und Kläranlagen gelten ab den Größenschwellen als wesentliche oder wichtige Einrichtungen.
Wann gilt NIS2 für Abwasserentsorgung?
Als Sektor mit hoher Kritikalität (Anhang I) gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz als wesentliche Einrichtung. Mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro) gelten als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Kläranlagenbetreiber
- Abwasserverbände
- Kommunale Entwässerungsbetriebe
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Fällt Abwasserentsorgung unter NIS2?
Ja, Abwasserentsorgung ist ein Anhang-I-Sektor. Ab den Größenschwellen gelten Betreiber als wesentliche oder wichtige Einrichtung.
Gilt das auch für kommunale Betriebe?
Ja. Auch kommunale Entwässerungsbetriebe sind erfasst, sobald sie die Schwellenwerte erreichen.
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