NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Verarbeitendes Gewerbe & Maschinenbau von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang II (sonstiger kritischer Sektor)

Das verarbeitende Gewerbe und die Herstellung von Waren gehören zu Anhang II der NIS2-Richtlinie, mit Schwerpunkten wie Maschinenbau, Fahrzeugbau, Elektrotechnik und Medizinprodukten. Hersteller gelten ab mittlerer Größe als wichtige Einrichtungen.

Wann gilt NIS2 für Verarbeitendes Gewerbe & Maschinenbau?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Maschinen- und Anlagenbauer
  • Automobil- und Zulieferindustrie
  • Elektro- und Medizintechnikhersteller
  • Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten

Besondere Risiken der Branche

Vernetzte Produktion (Industrie 4.0, OT/ICS)
Schutz von Konstruktions- und Prototypendaten
Einbindung in NIS2-Lieferketten großer Auftraggeber

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Maschinenbau-Unternehmen von NIS2 betroffen?

Das verarbeitende Gewerbe gehört zu Anhang II. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Hersteller in der Regel als wichtige Einrichtung.

Wir sind ein kleinerer Zulieferer, sind wir betroffen?

Direkt erst ab den Größenschwellen. Indirekt geraten aber auch kleinere Zulieferer über die Lieferketten-Anforderungen ihrer NIS2-pflichtigen Auftraggeber in die Pflicht.

NIS2-Betroffenheit für Verarbeitendes Gewerbe & Maschinenbau jetzt prüfen

Der kostenlose NIS2-Check ermittelt in wenigen Minuten Ihre Betroffenheit und zeigt Ihren Reifegrad je Pflicht.