NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Transport und Verkehr von NIS2 betroffen?
Der Verkehrssektor (Luft, Schiene, Wasser und Straße) gehört zu Anhang I der NIS2-Richtlinie. Betreiber relevanter Infrastruktur und Verkehrsdienste gelten ab den Größenschwellen als wesentliche oder wichtige Einrichtungen.
Wann gilt NIS2 für Transport und Verkehr?
Als Sektor mit hoher Kritikalität (Anhang I) gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz als wesentliche Einrichtung. Mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro) gelten als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Flug-, Hafen- und Bahnbetreiber
- Logistik- und Speditionsunternehmen
- Betreiber von Verkehrsleitsystemen
- ÖPNV-Unternehmen
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Logistikunternehmen von NIS2 betroffen?
Transport und Verkehr ist ein Anhang-I-Sektor. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Sie typischerweise als wichtige Einrichtung.
Gilt das auch für Speditionen?
Speditionen und Logistikdienstleister können je nach Tätigkeit und Größe erfasst sein und geraten zusätzlich über die Lieferkette ihrer Auftraggeber in die Pflicht.
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