NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Trinkwasserversorgung von NIS2 betroffen?
Die Trinkwasserversorgung gehört zu Anhang I der NIS2-Richtlinie. Wasserversorger gelten ab den Größenschwellen als wesentliche oder wichtige Einrichtungen und müssen ihre IT- und Leittechnik absichern.
Wann gilt NIS2 für Trinkwasserversorgung?
Als Sektor mit hoher Kritikalität (Anhang I) gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz als wesentliche Einrichtung. Mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro) gelten als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Kommunale Wasserwerke
- Trinkwasserverbände
- Betreiber von Aufbereitungs- und Verteilanlagen
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Wasserwerk von NIS2 betroffen?
Trinkwasserversorgung ist ein Anhang-I-Sektor. Ab den Größenschwellen gelten Wasserversorger als wesentliche oder wichtige Einrichtung.
Was ist bei der Leittechnik besonders wichtig?
Die Trennung und Absicherung der Prozessleittechnik (OT) vom Büro-Netz sowie Monitoring und Notfallpläne für die Versorgung.
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