NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Trinkwasserversorgung von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang I (Sektor mit hoher Kritikalität)

Die Trinkwasserversorgung gehört zu Anhang I der NIS2-Richtlinie. Wasserversorger gelten ab den Größenschwellen als wesentliche oder wichtige Einrichtungen und müssen ihre IT- und Leittechnik absichern.

Wann gilt NIS2 für Trinkwasserversorgung?

Als Sektor mit hoher Kritikalität (Anhang I) gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. Euro Jahresumsatz als wesentliche Einrichtung. Mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro) gelten als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Kommunale Wasserwerke
  • Trinkwasserverbände
  • Betreiber von Aufbereitungs- und Verteilanlagen

Besondere Risiken der Branche

Angriffe auf Prozessleittechnik (SCADA)
Gefahr für die öffentliche Gesundheit bei Manipulation
Häufig knappe IT-Ressourcen bei kommunalen Versorgern

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Wasserwerk von NIS2 betroffen?

Trinkwasserversorgung ist ein Anhang-I-Sektor. Ab den Größenschwellen gelten Wasserversorger als wesentliche oder wichtige Einrichtung.

Was ist bei der Leittechnik besonders wichtig?

Die Trennung und Absicherung der Prozessleittechnik (OT) vom Büro-Netz sowie Monitoring und Notfallpläne für die Versorgung.

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