NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Post- und Kurierdienste von NIS2 betroffen?
Post- und Kurierdienste gehören zu Anhang II der NIS2-Richtlinie. Anbieter gelten ab mittlerer Unternehmensgröße als wichtige Einrichtungen und müssen ihre IT und Logistikprozesse absichern.
Wann gilt NIS2 für Post- und Kurierdienste?
Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Paket- und Kurierdienste
- Postdienstleister
- KEP-Logistikunternehmen
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Kurierdienst von NIS2 betroffen?
Post- und Kurierdienste gehören zu Anhang II. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Sie typischerweise als wichtige Einrichtung.
Was ist der Unterschied zwischen Anhang I und II?
Anhang-II-Sektoren gelten in der Regel als wichtige Einrichtungen mit etwas geringerer Aufsichtstiefe, müssen aber dieselben Risikomanagementmaßnahmen erfüllen.
NIS2-Betroffenheit für Post- und Kurierdienste jetzt prüfen
Der kostenlose NIS2-Check ermittelt in wenigen Minuten Ihre Betroffenheit und zeigt Ihren Reifegrad je Pflicht.
