NIS2-Betroffenheit nach Branche
Ist Post- und Kurierdienste von NIS2 betroffen?
Post- und Kurierdienste gehören zu Anlage 2 zu § 28 BSIG. Anbieter gelten ab mittlerer Unternehmensgröße als wichtige Einrichtungen und müssen ihre IT und Logistikprozesse absichern.
Wann gilt NIS2 für Post- und Kurierdienste?
Als sonstiger kritischer Sektor (Anlage 2 BSIG) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.
Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.
Typische betroffene Unternehmen
- Paket- und Kurierdienste
- Postdienstleister
- KEP-Logistikunternehmen
Besondere Risiken der Branche
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:
Risikoanalyse
Vorfallbewältigung & Meldepflicht
Business Continuity & Backup
Lieferkettensicherheit
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Kurierdienst von NIS2 betroffen?
Post- und Kurierdienste gehören zu Anlage 2 zum BSIG. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Sie typischerweise als wichtige Einrichtung.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage 1 und 2?
Anlage-2-Sektoren gelten in der Regel als wichtige Einrichtungen mit etwas geringerer Aufsichtstiefe, müssen aber dieselben Risikomanagementmaßnahmen erfüllen.
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