NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Post- und Kurierdienste von NIS2 betroffen?

NIS2Anlage 2 zum BSIG (sonstiger kritischer Sektor)

Post- und Kurierdienste gehören zu Anlage 2 zu § 28 BSIG. Anbieter gelten ab mittlerer Unternehmensgröße als wichtige Einrichtungen und müssen ihre IT und Logistikprozesse absichern.

Wann gilt NIS2 für Post- und Kurierdienste?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anlage 2 BSIG) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Paket- und Kurierdienste
  • Postdienstleister
  • KEP-Logistikunternehmen

Besondere Risiken der Branche

Abhängigkeit von Sortier- und Track-and-Trace-Systemen
Schutz großer Mengen an Adress- und Kundendaten
Lieferkettenabhängigkeit bei Subunternehmern

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Kurierdienst von NIS2 betroffen?

Post- und Kurierdienste gehören zu Anlage 2 zum BSIG. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Sie typischerweise als wichtige Einrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen Anlage 1 und 2?

Anlage-2-Sektoren gelten in der Regel als wichtige Einrichtungen mit etwas geringerer Aufsichtstiefe, müssen aber dieselben Risikomanagementmaßnahmen erfüllen.

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