NIS2-Betroffenheit nach Branche

Ist Post- und Kurierdienste von NIS2 betroffen?

NIS2Anhang II (sonstiger kritischer Sektor)

Post- und Kurierdienste gehören zu Anhang II der NIS2-Richtlinie. Anbieter gelten ab mittlerer Unternehmensgröße als wichtige Einrichtungen und müssen ihre IT und Logistikprozesse absichern.

Wann gilt NIS2 für Post- und Kurierdienste?

Als sonstiger kritischer Sektor (Anhang II) gelten Unternehmen ab mittlerer Größe (ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz) als wichtige Einrichtung.

Unabhängig von der Größe kann eine Betroffenheit über die Lieferkette entstehen, wenn NIS2-pflichtige Auftraggeber Sicherheitsanforderungen vertraglich weitergeben. Die endgültige Einstufung richtet sich nach der nationalen Umsetzung.

Typische betroffene Unternehmen

  • Paket- und Kurierdienste
  • Postdienstleister
  • KEP-Logistikunternehmen

Besondere Risiken der Branche

Abhängigkeit von Sortier- und Track-and-Trace-Systemen
Schutz großer Mengen an Adress- und Kundendaten
Lieferkettenabhängigkeit bei Subunternehmern

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Betroffene Einrichtungen müssen die zehn NIS2-Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Einstiegspunkte:

Alle 10 NIS2-Pflichten ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Kurierdienst von NIS2 betroffen?

Post- und Kurierdienste gehören zu Anhang II. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. Euro Umsatz gelten Sie typischerweise als wichtige Einrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen Anhang I und II?

Anhang-II-Sektoren gelten in der Regel als wichtige Einrichtungen mit etwas geringerer Aufsichtstiefe, müssen aber dieselben Risikomanagementmaßnahmen erfüllen.

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