§§ 30, 33, 38 BSIGGovernance & Leitungsverantwortung
Wird das IT-Sicherheitsbudget regelmäßig überprüft und ist es angemessen?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
Das BSIG schreibt keine Budgetquote vor. Die nach § 30 erforderlichen Maßnahmen müssen aber organisatorisch und finanziell so ausgestattet sein, dass sie wirksam umgesetzt werden können.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Gibt es ein dediziertes IT-Sicherheitsbudget?
- 2Wird es jährlich überprüft?
- 3Deckt es Personal, Technologie, Schulungen und externe Beratung ab?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
Finanzplanung → IT-Budget → Posten IT-Sicherheit
Weiterführende QuelleAlle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
Der kostenlose NIS2-Check führt Sie durch den kompletten Katalog und zeigt Reifegrad, Lücken und konkrete Maßnahmen - ohne Anmeldung.
Weitere Fragen aus Governance & Leitungsverantwortung
Gibt es eine klar benannte Person für IT-Sicherheit im Unternehmen?Ist die Geschäftsleitung über ihre Pflichten nach § 38 BSIG unterrichtet (Umsetzung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen, Schulung, Haftung gegenüber der Einrichtung)?Existiert eine dokumentierte IT-Sicherheitsrichtlinie (Information Security Policy)?Ist das Unternehmen beim BSI als NIS2-betroffene Einrichtung registriert?Gibt es ein regelmäßiges Reporting zum IT-Sicherheitsstatus an die Geschäftsleitung?Hat die Geschäftsleitung an einer Cybersicherheits-Schulung teilgenommen?
