§§ 30, 33, 38 BSIGGovernance & Leitungsverantwortung

Hat die Geschäftsleitung an einer Cybersicherheits-Schulung teilgenommen?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

§ 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Die Teilnahme trifft jedes Mitglied persönlich und kann nicht durch die Teilnahme eines Mitarbeiters ersetzt werden.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Haben alle Geschäftsführer/Vorstände nachweislich an einer Schulung teilgenommen?
  • 2Ist die Teilnahme dokumentiert?
  • 3Wird sie regelmäßig aufgefrischt?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Schulungsnachweise → Geschäftsleitung → Cybersicherheit

Weiterführende Quelle

Alle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen

Der kostenlose NIS2-Check führt Sie durch den kompletten Katalog und zeigt Reifegrad, Lücken und konkrete Maßnahmen - ohne Anmeldung.