§§ 30, 33, 38 BSIGGovernance & Leitungsverantwortung
Hat die Geschäftsleitung an einer Cybersicherheits-Schulung teilgenommen?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
§ 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Die Teilnahme trifft jedes Mitglied persönlich und kann nicht durch die Teilnahme eines Mitarbeiters ersetzt werden.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Haben alle Geschäftsführer/Vorstände nachweislich an einer Schulung teilgenommen?
- 2Ist die Teilnahme dokumentiert?
- 3Wird sie regelmäßig aufgefrischt?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
Schulungsnachweise → Geschäftsleitung → Cybersicherheit
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Weitere Fragen aus Governance & Leitungsverantwortung
Gibt es eine klar benannte Person für IT-Sicherheit im Unternehmen?Ist die Geschäftsleitung über ihre Pflichten nach § 38 BSIG unterrichtet (Umsetzung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen, Schulung, Haftung gegenüber der Einrichtung)?Existiert eine dokumentierte IT-Sicherheitsrichtlinie (Information Security Policy)?Ist das Unternehmen beim BSI als NIS2-betroffene Einrichtung registriert?Wird das IT-Sicherheitsbudget regelmäßig überprüft und ist es angemessen?Gibt es ein regelmäßiges Reporting zum IT-Sicherheitsstatus an die Geschäftsleitung?
