NIS2 Art. 20Governance & Leitungsverantwortung

Hat die Geschäftsleitung an einer Cybersicherheits-Schulung teilgenommen?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

NIS2 Art. 20(2) verpflichtet die Geschäftsleitung explizit zur Teilnahme an Cybersicherheits-Schulungen. Das ist eine gesetzliche Pflicht mit persönlicher Haftung bei Nichteinhaltung.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Haben alle Geschäftsführer/Vorstände nachweislich an einer Schulung teilgenommen?
  • 2Ist die Teilnahme dokumentiert?
  • 3Wird sie regelmäßig aufgefrischt?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Schulungsnachweise → Geschäftsleitung → Cybersicherheit

Weiterführende Quelle

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