§§ 30, 33, 38 BSIGGovernance & Leitungsverantwortung

Gibt es ein regelmäßiges Reporting zum IT-Sicherheitsstatus an die Geschäftsleitung?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

Die Geschäftsleitung muss über den aktuellen Sicherheitsstatus informiert sein, um ihrer Überwachungspflicht (§ 38 Abs. 1 BSIG) nachzukommen. Ein regelmäßiges Reporting stellt sicher, dass Risiken und Lücken auf Leitungsebene bekannt sind.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Gibt es quartalsweise oder monatliche Security-Reports?
  • 2Enthalten sie KPIs (Vorfälle, offene Risiken, Patch-Status, Schulungsquote)?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Management-Reports → IT-Sicherheitsbericht

Weiterführende Quelle

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