§§ 30, 33, 38 BSIGGovernance & Leitungsverantwortung
Ist das Unternehmen beim BSI als NIS2-betroffene Einrichtung registriert?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
NIS2-betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Die Registrierungspflicht gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen. Die Registrierungspflicht ist bußgeldbewehrt (§ 65 BSIG).
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Wurde die NIS2-Betroffenheitsanalyse durchgeführt?
- 2Wurde die Registrierung beim BSI vorgenommen?
- 3Sind die Meldeprozess-Kontakte hinterlegt?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
BSI-Portal → Registrierung besonders wichtige/wichtige Einrichtungen
Weiterführende QuelleAlle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
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Weitere Fragen aus Governance & Leitungsverantwortung
Gibt es eine klar benannte Person für IT-Sicherheit im Unternehmen?Ist die Geschäftsleitung über ihre Pflichten nach § 38 BSIG unterrichtet (Umsetzung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen, Schulung, Haftung gegenüber der Einrichtung)?Existiert eine dokumentierte IT-Sicherheitsrichtlinie (Information Security Policy)?Wird das IT-Sicherheitsbudget regelmäßig überprüft und ist es angemessen?Gibt es ein regelmäßiges Reporting zum IT-Sicherheitsstatus an die Geschäftsleitung?Hat die Geschäftsleitung an einer Cybersicherheits-Schulung teilgenommen?
