NIS2 Art. 20Governance & Leitungsverantwortung
Ist das Unternehmen beim BSI als NIS2-betroffene Einrichtung registriert?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
NIS2-betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Die Registrierungspflicht gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Bei Nichtregistrierung drohen Bußgelder.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Wurde die NIS2-Betroffenheitsanalyse durchgeführt?
- 2Wurde die Registrierung beim BSI vorgenommen?
- 3Sind die Meldeprozess-Kontakte hinterlegt?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
BSI-Portal → Registrierung wesentliche/wichtige Einrichtungen
Weiterführende QuelleAlle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
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Weitere Fragen aus Governance & Leitungsverantwortung
Gibt es eine klar benannte Person für IT-Sicherheit im Unternehmen?Ist die Geschäftsführung über ihre persönliche Haftung für IT-Sicherheit nach NIS2 informiert?Existiert eine dokumentierte IT-Sicherheitsrichtlinie (Information Security Policy)?Wird das IT-Sicherheitsbudget regelmäßig überprüft und ist es angemessen?Gibt es ein regelmäßiges Reporting zum IT-Sicherheitsstatus an die Geschäftsleitung?Hat die Geschäftsleitung an einer Cybersicherheits-Schulung teilgenommen?
