NIS2 Art. 20Governance & Leitungsverantwortung

Ist das Unternehmen beim BSI als NIS2-betroffene Einrichtung registriert?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

NIS2-betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Die Registrierungspflicht gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Bei Nichtregistrierung drohen Bußgelder.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Wurde die NIS2-Betroffenheitsanalyse durchgeführt?
  • 2Wurde die Registrierung beim BSI vorgenommen?
  • 3Sind die Meldeprozess-Kontakte hinterlegt?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

BSI-Portal → Registrierung wesentliche/wichtige Einrichtungen

Weiterführende Quelle

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