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Recht & Normen

NIS2

Network and Information Security Directive 2

Kurz erklärt

NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die für Unternehmen in 18 kritischen Sektoren verbindliche Risikomanagement- und Meldepflichten einführt und in Deutschland über das BSIG umgesetzt wird.

NIS2 erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen erheblich. Betroffen sind besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG) ab bestimmten Größenschwellen in Sektoren wie Energie, Gesundheit, Verkehr, IT-Dienstleistungen und verarbeitendem Gewerbe.

Kern sind zehn Risikomanagementmaßnahmen (§ 30 Abs. 2 BSIG), strenge Meldefristen (§ 32 BSIG: 24 h / 72 h / 1 Monat) und die Pflicht der Geschäftsleitung, die Maßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen (§ 38 BSIG). Wer ISO 27001 umsetzt, erfüllt NIS2 weitgehend mit.

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