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Datenschutz

Meldepflicht

Kurz erklärt

Eine Meldepflicht verpflichtet Organisationen, bestimmte Sicherheitsvorfälle oder Datenpannen innerhalb festgelegter Fristen an Behörden und gegebenenfalls Betroffene zu melden.

Je nach Regelwerk gelten unterschiedliche Fristen: Die DSGVO verlangt eine Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden, NIS2 nach § 32 BSIG eine frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und eine Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung.

Da im Ernstfall keine Zeit für Recherche bleibt, müssen Meldewege, Zuständigkeiten und Fristen vorab im Vorfallprozess verankert sein.

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