Datenschutz
Meldepflicht
Kurz erklärt
Eine Meldepflicht verpflichtet Organisationen, bestimmte Sicherheitsvorfälle oder Datenpannen innerhalb festgelegter Fristen an Behörden und gegebenenfalls Betroffene zu melden.
Je nach Regelwerk gelten unterschiedliche Fristen: Die DSGVO verlangt eine Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden, NIS2 nach § 32 BSIG eine frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und eine Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung.
Da im Ernstfall keine Zeit für Recherche bleibt, müssen Meldewege, Zuständigkeiten und Fristen vorab im Vorfallprozess verankert sein.
Verwandte Begriffe
Datenpanne (Datenschutzverletzung)Eine Datenpanne ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die zu deren Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugter Offenlegung führt, etwa durch einen Hackerangriff oder Fehlversand.NIS2NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die für Unternehmen in 18 kritischen Sektoren verbindliche Risikomanagement- und Meldepflichten einführt und in Deutschland über das BSIG umgesetzt wird.KRITISKRITIS bezeichnet kritische Infrastrukturen, deren Ausfall die öffentliche Versorgung und Sicherheit erheblich beeinträchtigen würde, und die in Deutschland besonderen IT-Sicherheitspflichten unterliegen.Cyber Resilience Act (CRA)Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen stellt, von der sicheren Entwicklung über das Schwachstellenmanagement bis zur CE-Kennzeichnung.Incident ResponseIncident Response ist der strukturierte Prozess, mit dem eine Organisation Sicherheitsvorfälle erkennt, eindämmt, beseitigt und aus ihnen lernt, um Schaden und Ausfallzeit zu begrenzen.
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