A.5 Organisatorische Maßnahmen

A.5.5

Kontakt mit Behörden

ISO 27001NIS2TISAXDSGVO

Die Organisation muss geeignete Kontakte zu relevanten Behörden einrichten und aufrechterhalten.

Was fordert dieses Control?

Die Organisation muss geeignete Kontakte zu relevanten Behörden einrichten und aufrechterhalten.

Warum ist das wichtig?

Im Krisenfall zählt jede Minute. Etablierte Behördenkontakte und bekannte Meldewege beschleunigen die Reaktion und erfüllen gesetzliche Meldepflichten.

Cross-Standard-Mapping

StandardControl-IDRelevanz
NIS2Art. 23Direkt
TISAX1.5.1Direkt
DSGVOArt. 33Direkt

Was der Auditor erwartet

  1. 1Bekannte, dokumentierte Behördenkontakte
  2. 2Definierte Meldewege und Fristen
  3. 3Berücksichtigung von BSI, Datenschutzaufsicht und Strafverfolgung

Audit-Checkliste

Dokumente

  • Kontaktliste Behörden

    Relevante Stellen, Ansprechpartner und Meldewege

Nachweise

  • Meldeprozess

    Wer meldet wann an welche Behörde, mit welcher Frist

Interviews

  • Incident-Verantwortliche

    Kenntnis der Melde- und Eskalationswege

Praxis-Tipps zur Umsetzung

1

Fristen kennen

NIS2 und DSGVO haben enge Meldefristen, diese vorab im Prozess verankern.

2

Kontakte aktuell halten

Ansprechpartner und Meldeportale regelmäßig prüfen.

3

In Notfallpläne einbetten

Behördenkontakte direkt in die Incident- und Notfallpläne aufnehmen.

Häufige Fehler

Erst im Ernstfall suchen

Im Vorfall wird hektisch nach zuständigen Stellen recherchiert.

Fristen verpasst

Meldepflichten nach NIS2/DSGVO werden zu spät erfüllt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Behörden sind relevant?

Typisch BSI bzw. zuständige NIS2-Stelle, die Datenschutzaufsicht und bei Straftaten die Polizei.

Welche Meldefristen gelten?

NIS2 verlangt eine Erstmeldung binnen 24 Stunden, die DSGVO eine Meldung binnen 72 Stunden.

Muss man proaktiv Kontakt aufnehmen?

Es genügt, die Wege zu kennen und vorzubereiten, ein dauerhafter aktiver Austausch ist nicht zwingend.

So hilft CompliantDesk bei A.5.5

Hinterlegen Sie Behördenkontakte und Meldefristen in den Notfall- und Vorfallprozessen, sodass die 24h- und 72h-Fristen automatisch nachverfolgt werden.