Lexikon · Recht & Normen

KRITIS

Kritische Infrastrukturen

KRITIS bezeichnet kritische Infrastrukturen, deren Ausfall die öffentliche Versorgung und Sicherheit erheblich beeinträchtigen würde, und die in Deutschland besonderen IT-Sicherheitspflichten unterliegen.

Ausführliche Erklärung

Zu den KRITIS-Sektoren zählen unter anderem Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung, Finanzen, Transport und IT. Betreiber müssen angemessene Vorkehrungen treffen und erhebliche Störungen an das BSI melden.

NIS2 erweitert und verschärft die bestehenden KRITIS-Pflichten und dehnt sie auf einen deutlich größeren Kreis von Unternehmen aus. KRITIS und NIS2 überschneiden sich, bestehen aber teils parallel.

KRITIS in der Praxis umsetzen

CompliantDesk bringt ISO 27001, NIS2, DSGVO und weitere Frameworks in einer Plattform zusammen, mit gemeinsamem Kern-Modell statt doppelter Dokumentation.