Lexikon · Recht & Normen

Besonders wichtige Einrichtung (NIS2)

Eine besonders wichtige Einrichtung ist die höhere von zwei NIS2-Kategorien und umfasst große Unternehmen in Sektoren mit hoher Kritikalität sowie bestimmte Betreiber, die einer strengeren Aufsicht unterliegen.

Ausführliche Erklärung

Nach dem deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz zählen dazu vor allem Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz in Sektoren mit hoher Kritikalität (etwa Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, digitale Infrastruktur), außerdem KRITIS-Betreiber, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und große TK-Anbieter.

Der Unterschied zur wichtigen Einrichtung liegt vor allem in der Aufsicht: Besonders wichtige Einrichtungen unterliegen einer proaktiven Kontrolle durch das BSI, wichtige Einrichtungen nur einer nachgelagerten, anlassbezogenen. Die Sicherheitspflichten selbst sind weitgehend identisch.

Besonders wichtige Einrichtung (NIS2) in der Praxis umsetzen

CompliantDesk bringt ISO 27001, NIS2, DSGVO und weitere Frameworks in einer Plattform zusammen, mit gemeinsamem Kern-Modell statt doppelter Dokumentation.