Framework-Vergleich
DSGVO vs NIS2
DSGVO und NIS2 werden gern in einen Topf geworfen, regeln aber Unterschiedliches: Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, NIS2 die Cybersicherheit kritischer Dienste. Viele Unternehmen müssen beide gleichzeitig erfüllen.
Kurzantwort
Die DSGVO ist Datenschutzrecht (Schutz personenbezogener Daten und Betroffenenrechte), NIS2 ist Cybersicherheitsrecht (Schutz der Verfügbarkeit und Integrität wichtiger Dienste). Sie überschneiden sich bei den technischen Schutzmaßnahmen und den Meldepflichten, bestehen aber rechtlich unabhängig nebeneinander.
DSGVO und NIS2 im direkten Vergleich
| DSGVO | NIS2 | |
|---|---|---|
| Schutzziel | Personenbezogene Daten, Privatsphäre | Cybersicherheit, Betrieb kritischer Dienste |
| Art | EU-Verordnung (unmittelbar geltend) | EU-Richtlinie (national umgesetzt, in DE BSIG) |
| Gilt für | Jede Verarbeitung personenbezogener Daten | 18 Sektoren ab Größenschwellen |
| Aufsicht | Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder | BSI |
| Meldefrist | 72 Stunden (Datenpanne) | 24h Frühwarnung, 72h Vollmeldung |
| Bußgeld | Bis 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes | Bis 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes (wesentliche Einrichtung) |
Die wichtigsten Unterschiede
Worum es geht
Die DSGVO schützt die Rechte natürlicher Personen an ihren Daten. NIS2 schützt die Funktionsfähigkeit und Sicherheit wichtiger IT-Dienste.
Wer betroffen ist
Die DSGVO gilt für praktisch jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet. NIS2 nur für bestimmte Sektoren ab Größenschwellen.
Zuständige Behörde
DSGVO-Verstöße verfolgen die Datenschutzaufsichtsbehörden, NIS2 das BSI. Bei einem Vorfall können beide gleichzeitig zuständig sein.
Fokus der Maßnahmen
Die DSGVO denkt vom Betroffenen her (Rechtsgrundlage, Betroffenenrechte), NIS2 vom Risiko für den Dienst (Verfügbarkeit, Resilienz).
Gemeinsamkeiten
- Beide verlangen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (TOM)
- Beide kennen Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Beide setzen ein risikobasiertes Vorgehen voraus
- Ein gemeinsames ISMS bedient die Sicherheitsanforderungen beider Regelwerke
Welches brauche ich?
DSGVO und NIS2 ergänzen sich: Ein Cyberangriff ist häufig zugleich ein NIS2-Vorfall und eine DSGVO-Datenpanne. Dann greifen beide Meldepflichten parallel, an unterschiedliche Behörden und mit unterschiedlichen Fristen.
Empfehlung: Bauen Sie die Sicherheitsmaßnahmen einmal sauber auf (ISMS, TOM, Vorfallprozess) und nutzen Sie sie für beide Regelwerke. Trennen Sie aber die Meldewege, da DSGVO und NIS2 an verschiedene Stellen melden.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich DSGVO und NIS2 gleichzeitig erfüllen?
Sehr wahrscheinlich ja, wenn Sie von NIS2 betroffen sind. Die DSGVO gilt ohnehin für fast jedes Unternehmen, NIS2 zusätzlich für betroffene Sektoren.
Ist ein Cyberangriff eine DSGVO- oder NIS2-Meldung?
Oft beides. Werden personenbezogene Daten betroffen, ist es eine DSGVO-Datenpanne (72h an die Datenschutzaufsicht); zugleich kann es ein meldepflichtiger NIS2-Vorfall sein (24h/72h ans BSI).
Reicht die DSGVO-Dokumentation für NIS2?
Nein. Die DSGVO-TOM sind eine gute Basis, NIS2 verlangt aber zusätzlich Themen wie BCM, Lieferkettensicherheit und die Einbindung der Geschäftsleitung.
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