Lexikon · Datenschutz

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Das VVT ist das nach Art. 30 DSGVO verpflichtende Verzeichnis, das alle Verarbeitungen personenbezogener Daten mit Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien und Schutzmaßnahmen dokumentiert.

Ausführliche Erklärung

Das VVT ist eine zentrale Nachweis- und Rechenschaftspflicht der DSGVO. Es schafft Transparenz darüber, welche Daten wofür und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, und ist Ausgangspunkt vieler Datenschutzbewertungen.

Ein gepflegtes VVT ist Voraussetzung, um Betroffenenrechte zu erfüllen, Risiken zu erkennen und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung anzustoßen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) in der Praxis umsetzen

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