Lexikon · Datenschutz

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Eine DSFA ist die nach Art. 35 DSGVO vorgeschriebene vorherige Risikobewertung für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringen.

Ausführliche Erklärung

Die DSFA analysiert geplante Verarbeitungen, bewertet Risiken für die Betroffenen und legt Maßnahmen zu deren Minderung fest. Sie ist Pflicht etwa bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten oder systematischer Überwachung.

Methodisch ähnelt die DSFA der Risikoanalyse der Informationssicherheit, fokussiert aber auf die Rechte der betroffenen Personen statt auf Unternehmensrisiken.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in der Praxis umsetzen

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