Lexikon · Datenschutz

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein AVV ist der nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebene Vertrag zwischen Verantwortlichem und Dienstleister, der die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt.

Ausführliche Erklärung

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, etwa ein Cloud- oder IT-Anbieter, ist ein AVV Pflicht. Er regelt Weisungsbindung, Schutzmaßnahmen, Subunternehmer, Löschung und Kontrollrechte.

Der AVV ist ein wichtiger Baustein der Lieferantensteuerung und überschneidet sich mit den NIS2-Anforderungen an die Sicherheit in Lieferantenvereinbarungen.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der Praxis umsetzen

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