Lexikon · Recht & Normen

Stand der Technik

„Stand der Technik“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der das Niveau technischer Maßnahmen beschreibt, das sich in der Praxis als wirksam bewährt hat und marktverfügbar ist, ohne dass es der neueste Forschungsstand sein muss.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff liegt zwischen den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (etabliert, aber teils veraltet) und dem „Stand von Wissenschaft und Technik“ (neuester Forschungsstand). Gefordert ist das, was fortschrittlich, erprobt und angemessen ist. DSGVO, NIS2 und BSIG verweisen auf diesen Maßstab.

Da sich der Stand der Technik laufend weiterentwickelt, ist er kein fester Katalog. Orientierung bieten anerkannte Normen wie ISO 27001, BSI-Standards sowie Handreichungen von ENISA und TeleTrusT. Maßnahmen müssen entsprechend regelmäßig überprüft werden.

Stand der Technik in der Praxis umsetzen

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