Lexikon · Recht & Normen

Geschäftsführerhaftung (IT-Sicherheit)

Die Geschäftsführerhaftung im Bereich IT-Sicherheit bezeichnet die persönliche Verantwortung der Unternehmensleitung, Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen, die NIS2 ausdrücklich einführt.

Ausführliche Erklärung

NIS2 nimmt die Leitungsorgane direkt in die Pflicht: Sie müssen die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Diese Aufgabe ist nicht vollständig delegierbar.

Bei Pflichtverletzungen drohen empfindliche Bußgelder und eine persönliche Haftung der Geschäftsführung gegenüber dem Unternehmen. Cybersicherheit wird damit endgültig zur Chefsache und zum Thema der Unternehmensführung.

Geschäftsführerhaftung (IT-Sicherheit) in der Praxis umsetzen

CompliantDesk bringt ISO 27001, NIS2, DSGVO und weitere Frameworks in einer Plattform zusammen, mit gemeinsamem Kern-Modell statt doppelter Dokumentation.