Lexikon · Recht & Normen

Geschäftsführerhaftung (IT-Sicherheit)

Die Geschäftsführerhaftung im Bereich IT-Sicherheit bezeichnet die persönliche Verantwortung der Unternehmensleitung, Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen, die NIS2 ausdrücklich einführt.

Ausführliche Erklärung

NIS2 nimmt die Leitungsorgane direkt in die Pflicht: Nach § 38 BSIG müssen sie die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen (Abs. 1) und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (Abs. 3). Diese Aufgabe ist nicht vollständig delegierbar.

Verletzt die Geschäftsleitung diese Pflichten schuldhaft, haftet sie der Einrichtung gegenüber für den entstandenen Schaden (§ 38 Abs. 2 BSIG). Bußgelder nach § 65 BSIG treffen dagegen die Einrichtung. Cybersicherheit wird damit endgültig zur Chefsache und zum Thema der Unternehmensführung.

Verwandte Begriffe

Geschäftsführerhaftung (IT-Sicherheit) in der Praxis umsetzen

CompliantDesk bringt ISO 27001, NIS2, DSGVO und weitere Frameworks in einer Plattform zusammen, mit gemeinsamem Kern-Modell statt doppelter Dokumentation.