Lexikon · Recht & Normen
Geschäftsführerhaftung (IT-Sicherheit)
Die Geschäftsführerhaftung im Bereich IT-Sicherheit bezeichnet die persönliche Verantwortung der Unternehmensleitung, Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen, die NIS2 ausdrücklich einführt.
Ausführliche Erklärung
NIS2 nimmt die Leitungsorgane direkt in die Pflicht: Nach § 38 BSIG müssen sie die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen (Abs. 1) und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (Abs. 3). Diese Aufgabe ist nicht vollständig delegierbar.
Verletzt die Geschäftsleitung diese Pflichten schuldhaft, haftet sie der Einrichtung gegenüber für den entstandenen Schaden (§ 38 Abs. 2 BSIG). Bußgelder nach § 65 BSIG treffen dagegen die Einrichtung. Cybersicherheit wird damit endgültig zur Chefsache und zum Thema der Unternehmensführung.
Verwandte Begriffe
NIS2
NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die für Unternehmen in 18 kritischen Sektoren verbindliche Risikomanagement- und Meldepflichten einführt und in Deutschland über das BSIG umgesetzt wird.
Besonders wichtige Einrichtung (NIS2)
Eine besonders wichtige Einrichtung ist die höhere von zwei NIS2-Kategorien und umfasst große Unternehmen in Sektoren mit hoher Kritikalität sowie bestimmte Betreiber, die einer strengeren Aufsicht unterliegen.
Management-Review
Das Management-Review ist die regelmäßige, dokumentierte Bewertung des ISMS durch die oberste Leitung, um seine Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen.
Geschäftsführerhaftung (IT-Sicherheit) in der Praxis umsetzen
CompliantDesk bringt ISO 27001, NIS2, DSGVO und weitere Frameworks in einer Plattform zusammen, mit gemeinsamem Kern-Modell statt doppelter Dokumentation.
