Cyber Resilience Act

Übergangsfristen und Anwendungsdaten

CRAArt. 71 CRA

Der Cyber Resilience Act ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten, gilt aber nicht sofort in vollem Umfang. Die Anwendung erfolgt in Stufen: Zuerst greifen die Regeln zu den Konformitätsbewertungsstellen (Kapitel IV) ab dem 11. Juni 2026, dann die Meldepflichten (Artikel 14) ab dem 11. September 2026 und schließlich die übrigen Pflichten ab dem 11. Dezember 2027.

Warum diese Pflicht wichtig ist

Die gestaffelten Fristen entscheiden über die Reihenfolge Ihrer Vorbereitung. Wer erst auf den Dezember 2027 hinarbeitet, verpasst die früher greifende Meldepflicht. Die Zeit bis dahin ist knapp: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Update-Prozesse brauchen Vorlauf.

So setzen Sie die Pflicht um

  1. 1Interne Roadmap an den drei Stichtagen ausrichten (Juni 2026, September 2026, Dezember 2027)
  2. 2Meldeprozess prioritär bis September 2026 einsatzbereit machen
  3. 3Konformitäts- und Dokumentationsprojekte frühzeitig für Dezember 2027 starten
  4. 4Bestandsprodukte gesondert betrachten (Meldepflicht gilt auch für sie)
  5. 5Fortschritt regelmäßig gegen die Fristen überprüfen

Diese Nachweise sind gefragt

  • CRA-Fahrplan mit Meilensteinen je Stichtag
  • Statusnachweis Meldeprozess (Ziel September 2026)
  • Projektplan Konformität/Dokumentation (Ziel Dezember 2027)

Häufige Fehler

Nur auf 2027 geschaut

Die Vorbereitung richtet sich allein auf den Dezember 2027, sodass die Meldepflicht ab September 2026 übersehen wird.

Vorlauf unterschätzt

Konformitätsbewertung und Dokumentation werden zu spät begonnen, obwohl externe Prüfkapazitäten knapp werden können.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt der CRA vollständig?

Die übrigen Pflichten gelten ab dem 11. Dezember 2027. Zuvor greifen die Meldepflichten ab dem 11. September 2026 und die Regeln zu Konformitätsbewertungsstellen ab dem 11. Juni 2026.

Wann ist der CRA in Kraft getreten?

Am 10. Dezember 2024. Das Inkrafttreten ist von der gestaffelten Anwendung zu unterscheiden.

Gilt der CRA auch für bereits verkaufte Produkte?

Die Meldepflicht gilt ausdrücklich auch für Produkte, die vor dem Stichtag auf dem Markt bereitgestellt wurden. Die übrigen Pflichten knüpfen im Kern an das Inverkehrbringen ab Dezember 2027 an.

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