Cyber Resilience Act

Technische Dokumentation

CRAArt. 31 CRA, Anhang VII

Die technische Dokumentation ist der Nachweiskern des CRA. Sie muss belegen, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt, und Inhalte nach Anhang VII abdecken: Produktbeschreibung, Risikobewertung, Angaben zum Support-Zeitraum, zum Schwachstellenmanagement und zu den angewandten Normen. Die Unterlagen sind der Marktüberwachung auf Verlangen vorzulegen.

Warum diese Pflicht wichtig ist

Ohne vollständige technische Dokumentation ist keine Konformitätserklärung möglich und die CE-Kennzeichnung unzulässig. Zudem ist sie das Erste, was die Marktüberwachung im Prüfungsfall anfordert. Sie muss ab Inverkehrbringen zehn Jahre aufbewahrt und laufend aktuell gehalten werden.

So setzen Sie die Pflicht um

  1. 1Dokumentationsstruktur nach Anhang VII aufsetzen
  2. 2Produktbeschreibung, Architektur und eingesetzte Komponenten (SBOM) dokumentieren
  3. 3Risikobewertung, Support-Zeitraum und Schwachstellenprozess einbinden
  4. 4Angewandte harmonisierte Normen und Konformitätsverfahren dokumentieren
  5. 5Dokumentation aktuell halten und mindestens zehn Jahre aufbewahren

Diese Nachweise sind gefragt

  • Vollständige technische Dokumentation je Produkt nach Anhang VII
  • Versionsstand und Aufbewahrungsnachweis (zehn Jahre)
  • Verknüpfung zu Risikobewertung, SBOM und Konformitätserklärung

Häufige Fehler

Lückenhafte Unterlagen

Die Dokumentation deckt nicht alle Punkte aus Anhang VII ab, sodass die Konformität nicht vollständig belegt ist.

Nicht gepflegt

Die Dokumentation wird einmal erstellt und nach Produktänderungen oder neuen Schwachstellen nicht aktualisiert.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört in die technische Dokumentation?

Die in Anhang VII genannten Inhalte: unter anderem Produktbeschreibung, Cybersicherheits-Risikobewertung, Angaben zum Support-Zeitraum und Schwachstellenmanagement sowie die angewandten Normen und das Konformitätsverfahren.

Wie lange muss ich die Dokumentation aufbewahren?

Grundsätzlich zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts, sofern nicht eine längere sektorspezifische Frist gilt.

Wer darf die Dokumentation verlangen?

Die Marktüberwachungsbehörden können die technische Dokumentation auf begründetes Verlangen einsehen, um die Konformität zu prüfen.

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