A.6 Personenbezogene Maßnahmen

A.6.2

Arbeitsvertragliche Vereinbarungen

ISO 27001TISAXBSIDSGVO

Arbeitsverträge müssen die Verantwortlichkeiten von Beschäftigten und Organisation für die Informationssicherheit festlegen, einschließlich Geheimhaltungspflichten und der Folgen bei Verstößen.

Was fordert dieses Control?

Arbeitsverträge müssen die Verantwortlichkeiten von Beschäftigten und Organisation für die Informationssicherheit festlegen, einschließlich Geheimhaltungspflichten und der Folgen bei Verstößen.

Warum ist das wichtig?

Ohne vertragliche Verankerung lassen sich Sicherheitspflichten arbeitsrechtlich kaum durchsetzen. Klare Klauseln schaffen Verbindlichkeit und sind Voraussetzung für disziplinarische Maßnahmen.

Cross-Standard-Mapping

StandardControl-IDRelevanz
TISAX1.3.2Direkt
BSIORP.2.A1Indirekt
DSGVOArt. 29Indirekt

Was der Auditor erwartet

  1. 1Standardvertrag mit Informationssicherheits- und Geheimhaltungsklausel
  2. 2Verweis auf geltende Richtlinien und deren Verbindlichkeit
  3. 3Regelung der Pflichten, die über das Beschäftigungsende hinaus gelten

Audit-Checkliste

Dokumente

  • Mustervertrag / Vertragsvorlage

    Klauseln zu Vertraulichkeit, Richtlinienbindung und Sanktionen

Nachweise

  • Unterzeichnete Verträge oder Verpflichtungserklärungen

    Nachweis, dass Mitarbeiter die Pflichten akzeptiert haben

Praxis-Tipps zur Umsetzung

1

Auf Richtlinien verweisen

Verweisen Sie im Vertrag dynamisch auf die jeweils gültige Sicherheitsrichtlinie statt starre Texte zu duplizieren.

2

Nachwirkende Pflichten regeln

Geheimhaltung und Rückgabe von Werten müssen auch nach Austritt gelten.

3

Verständlich formulieren

Pflichten so beschreiben, dass sie ohne Jura-Studium nachvollziehbar sind.

Häufige Fehler

Geheimhaltung endet mit dem Vertrag

Fehlende Nachwirkungsklausel lässt Schutz nach Austritt entfallen.

Keine Richtlinienbindung

Verträge nennen keine konkrete Verbindlichkeit interner Vorgaben.

Häufig gestellte Fragen

Reicht eine separate Geheimhaltungsvereinbarung?

Sie ergänzt den Vertrag sinnvoll, ersetzt aber nicht die grundsätzliche Verankerung der Sicherheitspflichten im Arbeitsverhältnis.

Müssen bestehende Verträge nachgebessert werden?

Neue Pflichten lassen sich über ergänzende Verpflichtungserklärungen oder Richtlinien-Bestätigungen einführen.

Gilt das auch für Werkstudenten?

Ja, jede Person mit Zugriff auf schützenswerte Informationen sollte vergleichbar verpflichtet werden.

So hilft CompliantDesk bei A.6.2

Verknüpfen Sie Richtlinien mit Pflicht-Bestätigungen per Magic-Link, sodass jeder Mitarbeiter die Sicherheitsvorgaben nachweisbar akzeptiert.