NIS2 Art. 21(2)(f)Wirksamkeitsbewertung
Wird die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig bewertet und das Ergebnis dokumentiert?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
Wirksamkeitsprüfungen müssen nachweisbar sein. Ohne dokumentierte Ergebnisse (Audit-Berichte, Pentest-Reports, KPI-Auswertungen) fehlt der Nachweis gegenüber Behörden und Geschäftsleitung - und die Grundlage für Verbesserungen.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Liegen Audit-/Pentest-Berichte oder KPI-Reports vor (empfohlen: aus den letzten 12 Monaten)?
- 2Sind sie datiert, versioniert und abgelegt?
- 3Wurden die Ergebnisse der Leitung berichtet?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
Nachweisablage → Audit-Berichte / Pentest-Reports / KPI-Reports
Weiterführende QuelleAlle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
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