§ 30 Abs. 2 Nr. 6 BSIGWirksamkeitsbewertung
Werden Testergebnisse (Pentest, Audit) systematisch in Maßnahmen überführt und nachverfolgt?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
Ein Befund ohne Korrekturmaßnahme bleibt ein Risiko. Ein geschlossener Regelkreis – Befunde werden zu Maßnahmen, deren Umsetzung wird nachgehalten – ist gute Praxis und Kern jeder Wirksamkeitsbewertung (§ 30 Abs. 2 Nr. 6 BSIG). Ohne Nachverfolgung verpuffen Audit- und Pentest-Ergebnisse.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Werden Findings in einen Maßnahmen-/Gap-Tracker überführt?
- 2Mit Verantwortlichen und Fristen?
- 3Wird der Umsetzungsstand nachgehalten und die Behebung verifiziert?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
Maßnahmen-/Gap-Tracker → Findings aus Audit & Pentest
Weiterführende QuelleAlle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
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