§ 30 Abs. 2 Nr. 6 BSIGWirksamkeitsbewertung

Werden Testergebnisse (Pentest, Audit) systematisch in Maßnahmen überführt und nachverfolgt?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

Ein Befund ohne Korrekturmaßnahme bleibt ein Risiko. Ein geschlossener Regelkreis – Befunde werden zu Maßnahmen, deren Umsetzung wird nachgehalten – ist gute Praxis und Kern jeder Wirksamkeitsbewertung (§ 30 Abs. 2 Nr. 6 BSIG). Ohne Nachverfolgung verpuffen Audit- und Pentest-Ergebnisse.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Werden Findings in einen Maßnahmen-/Gap-Tracker überführt?
  • 2Mit Verantwortlichen und Fristen?
  • 3Wird der Umsetzungsstand nachgehalten und die Behebung verifiziert?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Maßnahmen-/Gap-Tracker → Findings aus Audit & Pentest

Weiterführende Quelle

Alle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen

Der kostenlose NIS2-Check führt Sie durch den kompletten Katalog und zeigt Reifegrad, Lücken und konkrete Maßnahmen - ohne Anmeldung.