NIS2 Art. 21(2)(f)Wirksamkeitsbewertung
Werden Testergebnisse (Pentest, Audit) systematisch in Maßnahmen überführt und nachverfolgt?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
Ein Befund ohne Korrekturmaßnahme bleibt ein Risiko. NIS2 erwartet einen geschlossenen Regelkreis: Erkennen, Maßnahme ableiten, umsetzen, Wirksamkeit erneut prüfen. Ohne Nachverfolgung verpuffen Audit- und Pentest-Ergebnisse.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Werden Findings in einen Maßnahmen-/Gap-Tracker überführt?
- 2Mit Verantwortlichen und Fristen?
- 3Wird der Umsetzungsstand nachgehalten und die Behebung verifiziert?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
Maßnahmen-/Gap-Tracker → Findings aus Audit & Pentest
Weiterführende QuelleAlle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
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