NIS2 Art. 21(2)(f)Wirksamkeitsbewertung

Gibt es dokumentierte Ergebnisse aus Wirksamkeitsprüfungen der letzten 12 Monate?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

Wirksamkeitsprüfungen müssen nachweisbar sein. Ohne dokumentierte Ergebnisse (Audit-Berichte, Pentest-Reports, KPI-Auswertungen) fehlt der Nachweis gegenüber Behörden und Geschäftsleitung - und die Grundlage für Verbesserungen.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Liegen Audit-/Pentest-Berichte oder KPI-Reports aus den letzten 12 Monaten vor?
  • 2Sind sie datiert, versioniert und abgelegt?
  • 3Wurden die Ergebnisse der Leitung berichtet?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Nachweisablage → Audit-Berichte / Pentest-Reports / KPI-Reports

Weiterführende Quelle

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