§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIGAwareness & Schulung

Wird die Wirksamkeit der Awareness-Maßnahmen gemessen und dokumentiert?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

§ 30 Abs. 2 Nr. 6 BSIG verlangt, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten – dazu gehören auch die Schulungen.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Werden Phishing-Klickraten, Schulungs-Quiz-Ergebnisse, Meldungen verdächtiger E-Mails erfasst?
  • 2Wird das Management informiert?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Awareness-KPI-Dashboard / Management-Report

Weiterführende Quelle

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