§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIGAwareness & Schulung

Werden neue Mitarbeiter beim Onboarding zur IT-Sicherheit geschult?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

Eine Unterweisung beim Eintritt ist eine geeignete Umsetzung der Schulungs- und Sensibilisierungspflicht nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG. Empfohlen: vor Freischaltung der Zugänge.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Gibt es eine Security-Einweisung im Onboarding?
  • 2Unterschreiben neue Mitarbeiter die IT-Richtlinie?
  • 3Erhalten sie Zugang zu Schulungsmaterial?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

HR-Onboarding-Checkliste → Security-Briefing

Weiterführende Quelle

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