§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIGAwareness & Schulung
Werden neue Mitarbeiter beim Onboarding zur IT-Sicherheit geschult?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
Eine Unterweisung beim Eintritt ist eine geeignete Umsetzung der Schulungs- und Sensibilisierungspflicht nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG. Empfohlen: vor Freischaltung der Zugänge.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Gibt es eine Security-Einweisung im Onboarding?
- 2Unterschreiben neue Mitarbeiter die IT-Richtlinie?
- 3Erhalten sie Zugang zu Schulungsmaterial?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
HR-Onboarding-Checkliste → Security-Briefing
Weiterführende QuelleAlle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
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