§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIGLieferkettensicherheit
Werden Sicherheitsmaßnahmen von Lieferanten regelmäßig überprüft?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG verlangt Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette einschließlich der unmittelbaren Anbieter und Dienstleister. Regelmäßige Reviews kritischer Lieferanten sind eine geeignete Umsetzung; das Intervall wird risikobasiert festgelegt.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Gibt es einen Review-Zyklus (jährlich für kritische Anbieter)?
- 2Werden Audit-Berichte geprüft?
Wo der Nachweis liegt
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