§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIGLieferkettensicherheit
Sind Sicherheitsanforderungen an IT-Dienstleister vertraglich geregelt?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
Dienstleister sind oft Einfallstore (Supply-Chain-Angriffe wie SolarWinds, Kaseya). § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG verlangt Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette einschließlich der unmittelbaren Anbieter und Dienstleister.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Enthalten Verträge Sicherheitsanforderungen, Audit-Rechte, Meldepflichten?
- 2Gilt das auch für Bestandsverträge - oder nur für Neuabschlüsse?
- 3Werden Zertifikate (ISO 27001) abgefragt?
Wo der Nachweis liegt
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