§ 30 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BSIGRisikomanagement & Bewertung

Umfasst das Risikomanagement auch physische und personelle Risiken (nicht nur IT)?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

Insider-Risiken, Gebäudeschäden, Personalausfälle sind oft unterschätzt. Die Maßnahmen nach § 30 BSIG sollen auf einem gefahrenübergreifenden Ansatz beruhen, also neben Cyberangriffen auch physische und umgebungsbedingte Gefahren berücksichtigen.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Werden auch Feuer, Wasser, Stromausfall, Insiderbedrohungen, Personalausfall bewertet?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Risikoregister → Nicht-IT-Risiken

Weiterführende Quelle

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