§ 30 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BSIGRisikomanagement & Bewertung
Gibt es einen formalen Risikomanagement-Prozess (dokumentiert)?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
§ 30 Abs. 1 BSIG verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen – gemessen unter anderem an Risikoexposition, Größe der Einrichtung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Vorfälle. Das setzt eine Risikoanalyse voraus (§ 30 Abs. 2 Nr. 1). Ohne dokumentierten Prozess ist keine systematische Bewertung möglich.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Existiert eine Risikomanagement-Richtlinie?
- 2Ist die Methodik festgelegt (BSI-Standard 200-3, ISO 27005)?
Wo der Nachweis liegt
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