§ 30 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BSIGRisikomanagement & Bewertung

Gibt es einen formalen Risikomanagement-Prozess (dokumentiert)?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

§ 30 Abs. 1 BSIG verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen – gemessen unter anderem an Risikoexposition, Größe der Einrichtung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Vorfälle. Das setzt eine Risikoanalyse voraus (§ 30 Abs. 2 Nr. 1). Ohne dokumentierten Prozess ist keine systematische Bewertung möglich.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Existiert eine Risikomanagement-Richtlinie?
  • 2Ist die Methodik festgelegt (BSI-Standard 200-3, ISO 27005)?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

Risikomanagement-Richtlinie

Weiterführende Quelle

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