§ 30 Abs. 2 Nr. 2, § 32 BSIGIncident Response & Meldewesen

Ist der Meldeprozess an das BSI eingerichtet (24h/72h/1 Monat)?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

§ 32 BSIG verlangt bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gestufte Meldungen an das BSI: Erstmeldung binnen 24 Stunden und Meldung binnen 72 Stunden nach Kenntnis, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung. Läuft der Vorfall dann noch, ist zunächst eine Fortschrittsmeldung fällig, die Abschlussmeldung folgt nach Abschluss. Das BSI kann Zwischenmeldungen verlangen. Verstöße gegen die Meldepflicht sind bußgeldbewehrt.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Ist der BSI-Meldeweg eingerichtet (Portal/Formular, Ansprechpartner)?
  • 2Testen Sie gelegentlich die Meldung?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

IRP → Meldeprozess Behörden

Weiterführende Quelle

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