§ 30 Abs. 2 Nr. 2, § 32 BSIGIncident Response & Meldewesen
Ist der Meldeprozess an das BSI eingerichtet (24h/72h/1 Monat)?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
§ 32 BSIG verlangt bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gestufte Meldungen an das BSI: Erstmeldung binnen 24 Stunden und Meldung binnen 72 Stunden nach Kenntnis, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung. Läuft der Vorfall dann noch, ist zunächst eine Fortschrittsmeldung fällig, die Abschlussmeldung folgt nach Abschluss. Das BSI kann Zwischenmeldungen verlangen. Verstöße gegen die Meldepflicht sind bußgeldbewehrt.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Ist der BSI-Meldeweg eingerichtet (Portal/Formular, Ansprechpartner)?
- 2Testen Sie gelegentlich die Meldung?
Wo der Nachweis liegt
Alle NIS2-Anforderungen auf einen Blick prüfen
Der kostenlose NIS2-Check führt Sie durch den kompletten Katalog und zeigt Reifegrad, Lücken und konkrete Maßnahmen - ohne Anmeldung.
Weitere Fragen aus Incident Response & Meldewesen
Existiert ein dokumentierter Incident-Response-Plan (IRP)?Werden Sicherheitsvorfälle zuverlässig erkannt (SIEM, EDR, Log-Analyse)?Gibt es eine Notfallkontaktliste (intern + extern: BSI, Datenschutzbehörde, Forensik)?Werden Incident-Response-Übungen (Tabletop-Exercises) durchgeführt?Wird nach relevanten Sicherheitsvorfällen eine Ursachenanalyse (Root Cause) durchgeführt und dokumentiert?Gibt es einen Kommunikationsplan für Sicherheitsvorfälle (intern + Öffentlichkeit)?
