A.6 Personenbezogene Maßnahmen

A.6.4

Disziplinarverfahren

ISO 27001TISAXBSI

Es muss ein formales, kommuniziertes Disziplinarverfahren existieren, um gegen Beschäftigte vorzugehen, die gegen Informationssicherheitsvorgaben verstoßen haben.

Was fordert dieses Control?

Es muss ein formales, kommuniziertes Disziplinarverfahren existieren, um gegen Beschäftigte vorzugehen, die gegen Informationssicherheitsvorgaben verstoßen haben.

Warum ist das wichtig?

Ein bekanntes Sanktionsverfahren wirkt präventiv und stellt sicher, dass Verstöße einheitlich und rechtssicher behandelt werden. Ohne es bleiben Richtlinien zahnlos.

Cross-Standard-Mapping

StandardControl-IDRelevanz
TISAX1.3.3Direkt
BSIORP.4Indirekt

Was der Auditor erwartet

  1. 1Dokumentiertes, abgestuftes Disziplinarverfahren
  2. 2Nachweis der Kommunikation an die Belegschaft
  3. 3Einbindung von HR und Mitbestimmung (Betriebsrat) wo erforderlich

Audit-Checkliste

Dokumente

  • Disziplinar- bzw. Sanktionsrichtlinie

    Abstufung der Maßnahmen und Zuständigkeiten

Nachweise

  • Kommunikationsnachweis

    Dass das Verfahren der Belegschaft bekannt gemacht wurde

Interviews

  • HR / Führungskräfte

    Wie ein Verstoß konkret behandelt würde

Praxis-Tipps zur Umsetzung

1

Abstufen statt eskalieren

Vom klärenden Gespräch bis zur Kündigung verhältnismäßige Stufen definieren.

2

Mitbestimmung früh einbinden

Betriebsrat und Datenschutz vorab einbeziehen, um Verfahren rechtssicher zu machen.

3

Verfahren bekannt machen

Nur ein kommuniziertes Verfahren entfaltet präventive Wirkung.

Häufige Fehler

Nur auf dem Papier

Verfahren existiert, ist aber niemandem bekannt.

Unverhältnismäßig

Fehlende Abstufung führt zu rechtlich angreifbaren Sanktionen.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Bei Maßnahmen mit Mitbestimmungsbezug ja. Eine frühe Einbindung verhindert spätere Konflikte.

Reicht ein Verweis im Arbeitsvertrag?

Der Vertrag kann darauf verweisen, das eigentliche Verfahren sollte aber dokumentiert und kommuniziert sein.

Gilt das auch bei fahrlässigen Verstößen?

Ja, das Verfahren sollte vorsätzliche und fahrlässige Verstöße angemessen unterscheiden.

So hilft CompliantDesk bei A.6.4

Verstöße lassen sich als Vorfälle erfassen, mit Richtlinien verknüpfen und der gesamte Behandlungsverlauf revisionssicher im Audit-Log nachvollziehen.