§ 30 Abs. 1 BSIGOT- & Produktionssicherheit

Werden Fernwartungszugänge zu OT-Systemen durch MFA, Zeitbeschränkung und Protokollierung abgesichert?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

§ 30 Abs. 2 Nr. 9 und 10 BSIG nennen Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung – das gilt auch für Fernzugänge zu Anlagen. Fernwartung durch Maschinen- und Anlagenhersteller ist ein häufiges Einfallstor in die OT. Dauerhaft offene, ungeschützte Wartungszugänge sind ein erhebliches Risiko für die Produktion.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Sind OT-Fernwartungszugänge nur bei Bedarf aktiv (Zeitbeschränkung/Freischaltung)?
  • 2Ist MFA erzwungen?
  • 3Werden alle Wartungssitzungen protokolliert und überwacht?
  • 4Sind die Zugänge der Hersteller dokumentiert?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

OT-Zugangskonzept → Fernwartungs-/Herstellerzugänge

Weiterführende Quelle

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