§ 30 Abs. 2 Nr. 5 BSIGSchwachstellenmanagement

Gibt es einen dokumentierten Change-Management-Prozess für IT-Systemänderungen (inkl. Test, Freigabe, Rollback)?

Worum geht es bei dieser Anforderung?

§ 30 Abs. 2 Nr. 5 BSIG nennt Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, -Komponenten und -Prozessen. Unkontrollierte Änderungen sind eine häufige Ursache für Ausfälle und Sicherheitslücken. Ein Change-Management-Prozess stellt sicher, dass Änderungen getestet, freigegeben und im Fehlerfall zurückgerollt werden können.

Was Sie konkret prüfen sollten

  • 1Existiert ein dokumentierter Change-Prozess?
  • 2Werden Änderungen vor dem Produktiveinsatz getestet?
  • 3Gibt es eine formale Freigabe und einen Rollback-Plan?
  • 4Werden Changes protokolliert (wer, was, wann)?

Wo der Nachweis liegt

Typische Fundstelle für den Nachweis:

IT-Betriebsdokumentation → Change-Management-Prozess

Weiterführende Quelle

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