§ 30 Abs. 2 Nr. 5 BSIGSchwachstellenmanagement
Gibt es einen dokumentierten Change-Management-Prozess für IT-Systemänderungen (inkl. Test, Freigabe, Rollback)?
Worum geht es bei dieser Anforderung?
§ 30 Abs. 2 Nr. 5 BSIG nennt Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, -Komponenten und -Prozessen. Unkontrollierte Änderungen sind eine häufige Ursache für Ausfälle und Sicherheitslücken. Ein Change-Management-Prozess stellt sicher, dass Änderungen getestet, freigegeben und im Fehlerfall zurückgerollt werden können.
Was Sie konkret prüfen sollten
- 1Existiert ein dokumentierter Change-Prozess?
- 2Werden Änderungen vor dem Produktiveinsatz getestet?
- 3Gibt es eine formale Freigabe und einen Rollback-Plan?
- 4Werden Changes protokolliert (wer, was, wann)?
Wo der Nachweis liegt
Typische Fundstelle für den Nachweis:
IT-Betriebsdokumentation → Change-Management-Prozess
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Weitere Fragen aus Schwachstellenmanagement
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