A.8 Technologische Maßnahmen
Löschung von Informationen
In Informationssystemen, auf Geräten oder anderen Speichermedien gespeicherte Informationen müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Was fordert dieses Control?
In Informationssystemen, auf Geräten oder anderen Speichermedien gespeicherte Informationen müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Warum ist das wichtig?
Nicht mehr benötigte Daten sind ein unnötiges Risiko und können DSGVO-Pflichten verletzen. Geregelte Löschung minimiert Datenbestände und Haftung.
Cross-Standard-Mapping
| Standard | Control-ID | Relevanz |
|---|---|---|
| DSGVO | Art. 17 | Direkt |
| TISAX | 5.3.3 | Direkt |
| BSI | CON.6 | Direkt |
Was der Auditor erwartet
- 1Löschkonzept mit Fristen je Datenart
- 2Sichere Löschverfahren
- 3Berücksichtigung von Backups und Cloud-Diensten
Audit-Checkliste
Dokumente
Löschkonzept
Löschfristen und -verfahren je Datenkategorie
Nachweise
Löschnachweise
Durchgeführte Löschungen mit Beleg
Technisch
Löschverfahren
Sicheres Löschen, auch in Backups und Cloud
Praxis-Tipps zur Umsetzung
Löschfristen definieren
Je Datenart festlegen, wann gelöscht wird, abgeleitet aus Recht und Zweck.
Backups mitdenken
Löschung auch in Sicherungen und Cloud-Diensten nachvollziehen.
Sicher löschen
Verfahren wählen, die Daten tatsächlich unwiederbringlich entfernen.
Häufige Fehler
Daten gehortet
Alles wird unbegrenzt aufbewahrt, entgegen DSGVO-Grundsätzen.
Backups vergessen
Daten werden produktiv gelöscht, bleiben aber in Backups erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Wie geht man mit Löschung in Backups um?
Über definierte Backup-Aufbewahrungszyklen, sodass gelöschte Daten nach Ablauf auch dort verschwinden.
Wie hängt das mit der DSGVO zusammen?
Es setzt die Speicherbegrenzung und das Recht auf Löschung technisch um.
Reicht das einfache Löschen?
Für sensible Daten und Datenträger ist sicheres, unwiederbringliches Löschen erforderlich (siehe A.7.14).
So hilft CompliantDesk bei A.8.10
Hinterlegen Sie Löschfristen und -konzepte, verknüpfen Sie sie mit dem VVT und dokumentieren Sie Löschnachweise revisionssicher.
